| Haltung und Führen von Hunden |
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Bestimmungen nach dem NÖ Hundehaltegesetz
Jeder Hundehalter muss für die Haltung von Hunden die erforderliche Eignung aufweisen und hat den Hund so zu verwahren bzw. zu führen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Ebenso darf ein Hund nur solchen Personen überlassen werden, die die dafür erforderliche Eignung und Erfahrung aufweisen. Wer einen Hund führt, hat weiters zu beachten, dass an öffentlichen Orten im Ortsbereich, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen - Hunde an der Leine oder mit Maulkorb zu führen sind, - Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß NÖ Hundehaltegesetz (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler oder Tosa Inu sowie deren Kreuzungen) immer mit Maulkorb und Leine zu führen sind, - Exkremente des Hundes unverzüglich zu beseitigen und entsorgen sind! |
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