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Montag, 21. Mai 2012
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Gemäß den Lärmschutzbestimmungen der Umweltverordnung der Stadtgemeinde Horn (UVO 2004) ist im Bereich von Wohn- und Kleingartengebieten die Durchführung all jener Arbeiten, die Lärm und Erschütterung erzeugen, wie zum Beispiel Rasenmähen, Holzschneiden, Bauarbeiten etc., an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr, an Samstagen zusätzlich in der Zeit ab 18 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten.

 
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