| Kundmachung Amtsstunden |
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Gemäß § 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG werden für das Stadtamt Horn folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten kundgemacht: AMTSSTUNDEN 1. Regelfall Montag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Freitag 07:30 – 13:00 Uhr
2. Abweichend von Z. 1 gilt: Karfreitag 07:30 – 11:00 Uhr Allerseelen 07:30 – 11:00 Uhr 24. und 31. Dezember keine Amtsstunden
PARTEIENVERKEHRSZEITEN - für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten - Montag 08:00 – 12:00 Uhr Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr jeweils, wenn an diesen Tagen auch Amtsstunden sind.
§ 2 Mit dieser Kundmachung tritt jene vom 20. Mai 2008 außer Kraft. HINWEIS: Zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteinverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden. Außerdem ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, Empfangsgeräte bereitzuhalten. Anbringen, die mit Telefax oder per E-Mail oder in jeder anderen technisch möglichen Weise binnen offener Frist eingebracht werden und außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangen, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen. |