Kundmachung Amtsstunden

Gemäß § 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG werden für das Stadtamt Horn folgende Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten kund­gemacht:

AMTSSTUNDEN

1. Regelfall

Montag                                07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Dienstag                              07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch                              07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag                          07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag                                 07:30 – 13:00 Uhr

 

2. Abweichend von Z. 1 gilt:

Karfreitag                          07:30 – 11:00 Uhr

Allerseelen                        07:30 – 11:00 Uhr

24. und 31. Dezember        keine Amtsstunden

 

PARTEIENVERKEHRSZEITEN

- für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten -

Montag                                 08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                              08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr

Mittwoch                              08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag                          08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag                                 08:00 – 13:00 Uhr

jeweils, wenn an diesen Tagen auch Amtsstunden sind.

 

§ 2

Mit dieser Kundmachung tritt jene vom 20. Mai 2008 außer Kraft.

HINWEIS:

Zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteinverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.

Außerdem ist die Behörde nur während der Amtsstunden verpflichtet, Empfangsgeräte bereitzuhalten.

Anbringen, die mit Telefax oder per E-Mail oder in jeder anderen technisch möglichen Weise binnen offener Frist eingebracht werden und außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangen, gelten als rechtzeitig eingebracht. Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.