| Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten |
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KUNDMACHUNG Gemäß § 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl.Nr. 51/1991 i.d.F. BGBl. I Nr. 10/2004, wird kundgemacht: Amtsstunden des Stadtamtes Horn Vormittag: Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr Nachmittag: Montag: 13:00 bis 15:30 Uhr Parteienverkehrszeiten: Vormittag: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Nachmittag: Dienstag: 13:30 bis 17:00 Uhr HINWEIS: Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden. |