Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten

KUNDMACHUNG

Gemäß § 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl.Nr. 51/1991 i.d.F. BGBl. I Nr. 10/2004, wird kundgemacht:

Amtsstunden des Stadtamtes Horn

Vormittag:

Montag bis Donnerstag:  07:30 bis 12:00 Uhr 
Freitag:                           07:30 bis 13:00 Uhr

Nachmittag:

Montag:                          13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag:                         13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:                       13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag:                    13:00 bis 15:30 Uhr

Parteienverkehrszeiten:

Vormittag:

Montag bis Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag:                             08:00 bis 13:00 Uhr

Nachmittag:

Dienstag:                          13:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:                      13:30 bis 15:30 Uhr

HINWEIS:

Zur Entgegennahme mündlicher Anbringen ist die Behörde, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.
Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden binnen offener Frist in einer technischen Form eingebracht werden, die die Feststellung des Zeitpunktes des Einlangens ermöglicht, gelten als rechtzeitig eingebracht.
Behördliche Entscheidungsfristen beginnen jedoch erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen!