Tagesbetreuungseinrichtungen

    Hörnchen-Nest

    Ein blauer Hintergrund mit einer weißen Eichhörnchen-Illustration und dem Text 'Hörnchäen Nest'.

    Adresse:

    Josef-Strommer-Straße 26, 3580 Horn

    Telefon:

    029822656451 (Katja Judmann)

    029822656452 (Tanja Wöber)

    E-Mail:

    hoernchennest@horn.gv.at


    Leiterin:

    Pädagogin Katja Judmann (Leitung während Karenz von Frau Baumgartner)

    Pädagogin:

    Tanja Wöber

    Informationen und Anmeldung:

    Fr. Elisabeth Schallar 029822656216


    Spatzen-Nest

    Ein gelber Hintergrund mit einem blauen Vogel über den Worten Spatzen Nest in weißen und blauen Schriften.

    Adresse:

    Mödringer Straße 21a, 3580 Horn

    Telefon:

    029822656461

    E-Mail:

    spatzennest@horn.gv.at


    Leiterin:

    Pädagogin Corinna Mercedes Tuma

    Informationen und Anmeldung:

    Fr. Elisabeth Schallar 029822656216


    Die beiden Kleinkinderbetreuungseinrichtungen bieten in erster Linie für berufstätige Eltern oder AlleinerzieherInnen die ideale Betreuungsmöglichkeit ihrer Kleinkinder vorrangig im Alter zwischen einem und zweieinhalb Jahren an. Das Betreuungspersonal ist sehr engagiert in der Pflege und der Erziehung der Kinder, um ein soziales Verhalten in der Gruppe zu erlernen. Dabei wird ebenfalls auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes aufmerksam geachtet.

    Seit 4. SEPTEMBER 2023 ist die Betreuung von 7:00 bis 13:00 Uhr kostenlos.

    Der Essensbetrag (Mittagessen) beträgt EUR 5,00 pro Kind und Tag. Die Vormittags- bzw. Nachmittagsjause wird bei Bedarf angeboten und dafür ein adäquater Betrag pro Kind und Jause verrechnet. Ein monatlicher Beitrag von EUR 17,00 für die Anschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial wird eingehoben.

    Folgende monatliche Kostenbeiträge werden für die Betreuung vor 7:00 und nach 13:00 Uhr verrechnet:

    • bis 40 Std.: EUR 78,00

    • bis 60 Std.: EUR 108,00

    • über 60 Std.: EUR 138,00

    Das Betreuungsentgelt, das sich nach dem angemeldeten Bedarf richtet, ist auch bei Abwesenheit des Kindes infolge von Krankheit zu entrichten, nicht jedoch aus Gründen des im Vormonat bekanntgegebenen Urlaubs.

    Bei dreimaliger verspäteter Abholung (max. 10 min.) des Kindes (späterer Abholzeitpunkt als durch die Eltern im Vorhinein angegeben) ist ein Zuschlag von EUR 20,00 zu entrichten. Bei verspäteter Abholung über 30 min. werden EUR 78,00 verrechnet.



    Ein Bild zeigt einen Datumsbereich 14-20, mit einem blauen Logo und dem Buchstaben 'N', möglicherweise in Bezug auf eine Veranstaltung oder Konferenz.