Die Funktionsperiode des Gemeinderates hat mit der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 19. Februar 2025 begonnen. Die Funktionsperiode des Bürgermeisters und davon abgeleitet die des Vizebürgermeisters und der übrigen Mitglieder des Stadtrates und der Ortsvorsteher beginnt mit der Angelobung des Bürgermeisters und des Vizebürgermeisters am 10. März 2025. Die Wahl der Vorsitzenden und Vorsitzendenstellvertreter erfolgte durch alle Ausschüsse am 19. Februar 2025.
Die Sachgebiete und vor allem die numerische Bezeichnung wurden nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015 zusammengestellt.
Die VRV und der Voranschlag bilden die Grundlage für die Aufteilung der Sachgebiete.
Alle nicht einem Ausschuss zugewiesenen Angelegenheiten werden durch den Herrn Bürgermeister an den Stadtrat und Gemeinderat herangetragen.