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    • News von der Stadtgemeinde

    Verordnungen

    • Der Gemeindeabfallwirtschaftsverband Horn hat beschlossen, Abfallwirtschaftsgebühren und Abfallwirtschaftsabgaben ab dem 5. Mai 2003 aufzulösen. Der Pflichtbereich umfasst die Gemeinden: Altenberg, Brunn/Wild, etc.
      Abfallwirtschaftsverordnung
    • Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Horn vom 16. Dezember 2005 mit einem Verbot des Konsums alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Straßen und Plätzen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Horn, täglich in der Zeit von 22:00 bis 5:00 Uhr, angeordnet.
      Alkoholverbotsverordnung
    • Eine Karte zeigt ein zentrales Stadtgebiet mit Wohn- und Gewerbezonen. Gelbe Schattierungen markieren bestimmte Bereiche, während blaue Linien Straßen darstellen. Die Karte enthält eine Legende und eine Unterschrift in der oberen linken Ecke.
      Alkoholverbotsverordnungsplan
    • Das Bild ist eine offizielle Bekanntmachung der Stadt Horn, Österreich. Es enthält Details zu den Bürozeiten und Zeiten für den Partyverkehr in der Stadt. Die Bürozeiten sind von 8:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 an Wochentagen. Die Zeiten für den Partyverkehr variieren je nach Tag.
      Amtsstunden
    • Eine Bekanntmachung bezüglich der Verordnung der Stadtgemeinde Horn vom 03. Juli 2020. Es enthält Adressen und technische Bestimmungen, unter denen Anträge bei der Stadtgemeinde Horn eingereicht werden können. Bestimmungen beinhalten Adressen und technische Vorgaben.
      Anbringen an die Stadtgemeinde Horn
    • Dokument vom 19. August 2015 aus Horn legt die Archiv- und Benutzungsordnung für das Stadtarchiv von Horn, Deutschland, fest. Es beschreibt den Umfang, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des städtischen Archivs.
      Archiv- und Benutzungsordnung
    • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat am 23. Juni 2015 beschlossen, die Höhe des Fahrradparkplatzes auf EUR 342,00 festzulegen. Die Höhe wird durch die Gemeindeordnung 1973, die Landesordnung und die Verordnung des Bürgermeisters von Horn geregelt.
      Fahrradstellplatz-Ausgleichsabgabe
    • Friedhofgebührenordnung für den Stadtfriedhof Horn, genehmigt in der Sitzung des Gemeinderats am 18. Juni 2025. Gebühren für die Nutzung des Friedhofs umfassen Gebühren für Grabstellen, Verlängerungen, Umbettungen und die Nutzung der Aufbahrungshalle. Grabstellenkosten reichen von EUR 45 für gemeinsame Ruhestätten bis EUR 90 für Einzelgräber.
      Friedhofsgebührenordnung
    • Friedhofsordnung für den Friedhof der Stadtgemeinde Horn, gültig ab 1. Jänner 2020, erlassen vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Horn am 16.12.2019.
      Friedhofsordnung
    • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat beschlossen, die Nutzungsgebühr für öffentliches Land in der Gemeinde zu erhöhen, gemäß dem geltenden Gesetz. Die Nutzungsgebühr wird von allen Nutzern erhoben, wobei folgende Tarife festgelegt werden: Monatliche Zahlungen werden für die Nutzung des öffentlichen Landes erhoben.
      Gebrauchsabgabe
    • Der Gemeinderat der Stadt Horn hat am 16. Dezember 2009 eine Verordnung zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer erlassen. Die Hebesätze für land- und geschäftliche Betriebe betragen 500 v.H., für andere Grundstücke 500 v.H. In Kraft getreten am 26. März 1992. Unterzeichnet von Alexander Kilk, Stadtbürgermeister.
      Grundsteuer
    • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat eine Verordnung über die Festsetzung der Hundeabgabe vom 14. Dezember 2022 erlassen. Die Abgabe wird für alle Hunde erhoben, mit unterschiedlichen Tarifen je nach Nutzung und Risiko. Erwerbene Hunde müssen die Abgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb entrichten.
      Hundeabgabe
    • In Horn hat der Gemeinderat am 12. März 2025 beschlossen, eine Kanalregulierungsverordnung gemäß § 6 NO Kanalgesetz 1977 zu erlassen. Die Verordnung umfasst Kanalanschlussgebühren, Kanalnutzungsgebühren und Ergänzungsgebühren sowie Kanalnutzungsgebühren.
      Kanalabgabenordnung
    • Das Dokument zeigt eine Bekanntmachung der Gemeinde Horn bezüglich Parkbeschränkungen in verschiedenen Bereichen. Es gibt die Dauer und Zeiten für Parkbeschränkungen an Wochentagen und Samstagen an. Es listet auch die betroffenen Straßen und Parkplätze auf, an denen das Parken nicht erlaubt ist.
      Kurzparkzonenverordnung
    • Das Dokument stammt vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, datiert auf den 8. Februar 2013. Es handelt sich um Verordnungen bezüglich der Erhöhung der Lustbarkeitsabgabe, Änderungen und Verordnungsgenehmigung. Das Dokument ist an den Bürgermeister von Horn adressiert.
      Lustbarkeitsabgabe
    • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat am 19. Dezember 2003 eine Verordnung erlassen, die die Höhe des Richtwerts für 1 m² Grund im Wohnbau auf EUR 40.000/m² festlegt. Diese Verordnung tritt zwei Wochen nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig wurde eine weitere Verordnung vom 26. Juni 2003 erlassen. Unterschriften und Stempel sichtbar.
      Spielplatzausgleichsabgabe
    • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst: Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Horn über die Festsetzung der Höhe der Parkplatz-Ausgleichsabgabe. Die Höhe wird auf EUR 4.860,00 festgesetzt.
      Stellplatz-Ausgleichsabgabe
    • Zur Abwehr und Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen, zum Schutz der Gesundheit der Bewohner und der gesamten Umwelt, sowie als örtliche Maßnahme zur Förderung und Pflege des Fremdenverkehrs und zur Sicherung der Lebensqualität im Gemeindegebiet hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn auf Grund des § 33 der NO Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-12, in seiner Sitzung vom 30. Juni 2004 nachstehende Umweltverordnung (UVO 2004) im eigenen Wirkungsbereich erlassen.
      Umweltverordnung
    • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat am 29. September 2011 eine Verordnung über die Ernennung einer Vergnügungsabgabe erlassen. Die Verordnung tritt mit dem Monatserst in Kraft, dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt, somit am 01. November 2011. Der Bürgermeister hat die Verordnung unterzeichnet.
      Vergnügungsabgabe
    • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat am 12. März 2025 beschlossen, EUR 600,000 für ein Projekt bereitzustellen. Die Mittel sollen für Straßenbau, Sicherheit, Oberflächenwassermanagement und Straßenbeleuchtung verwendet werden.
      Verordnung Einheitssatz zur Aufschließungsabgabe
    • Eine Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Horn vom 27. September 2013 verbietet die Anbahnung und Ausübung der Prostitution in den folgenden Straßenzügen des Gemeindegebiets Horn, wobei die Verbotszone im beiliegenden Lageplan, der einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, rot umrandet ist.
      Verordnung gemäß NÖ Prostitutionsgesetz
    • Dokument zeigt die Kosten für Nacht- und Ferienbetreuung an der Volksschule Horn für das Schuljahr 2024/2025. Es listet Gebühren für verschiedene Zeiträume auf und beinhaltet Mahlzeitenkosten.
      VS - Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit - Beiträge
    • Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Horn hat in seiner Sitzung am 12. März 2025 folgenden Beschluss gefasst: Wasserabgabeverordnung für die öffentliche Gemeindewasserversorgung der Stadtgemeinde Horn.
      Wasserabgabenordnung
    • Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Horn hat am 14. Oktober 2009 auf Grund des § 8 Abs. 1 NO Wasserleitungsanschlussgesetz 1978, LGBl. 6951-2, im Einvernehmen mit der NO Landesregierung verordnet. Wasserleitungsordnung der Stadtgemeinde Horn. Versorgungsbereich $1. Der Versorgungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Horn.
      Wasserleitungsordnung

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