Städtische Bestattung Horn - Ihr Begleiter in schweren Stunden
Standort:
Rathausplatz 2, 3580 Horn
Wir sind bemüht Sie nach bestem Wissen zu beraten und Sie in Ihrer schwierigen Situation zu unterstützen.
Außerhalb der Amtsstunden erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 06769388235.
Erste Schritte
Bei Eintritt des Todes in einer Wohnung ist der für die Totenbeschau zuständige Arzt unverzüglich zu verständigen. In der Regel wird im Bereich der Stadtgemeinde Horn die Totenbeschau von der Stadtarzt Herr OA Dr. Eduard Gaisfuss (Tel. 3230-0) durchgeführt. Bei deren Verhinderung hilft Ihnen auch der Bereitschaftsdienst versehende Arzt weiter. Die Totenbeschau erfolgt in der Regel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden. Bis zur Vornahme der Totenschau ist die verstorbenen Person in unveränderter Lage am Sterbeort zu belassen.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Altenwohnheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst: ACHTUNG: Die Freigabe zur Beerdigung erfolgt im Krankenhaus nicht durch die jeweilige Station, sondern durch die Pathologie und kann einige Tage dauern. Das Bestattungsunternehmen erledigt für Sie die für die Freigabe notwendigen Anfragen. Sie müssen nicht selbst in das Krankenhaus, Heim oder zum zuständigen Standesamt fahren oder mit diesem Kontakt aufnehmen.
Leistung
Abholung vom Sterbeort
Überführung zum Friedhof, zur Kirche oder Feuerbestattungsanlage
Überführungen im In- und Ausland
Organisation von Erdbestattungen, Feuerbestattungen und Exhumierungen
Besorgung von Urkunden (Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung vom Beschauarzt)
Individuelle, nach ihren persönlichen Wünschen gestaltete Trauerfeier
Terminvereinbarung mit Pfarrer oder Nachrufredner, Friedhofsverwaltung, Musikkapellen, Steinmetze, Behörden und dergleichen.
Gestaltung der Parten und Trauerbilder inkl. Druck in Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Druckerei
Beratung in allen Trauerfragen
Errichtung von Kostenvoranschlägen und Beratung bei Begräbnisaufträge zu Lebzeiten
Mitzubringende Dokumente
Wir bitten Sie, folgende Dokumente und Unterlagen des Verstorbenen mitzubringen:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
eventuell Sterbeurkunde des Ehegatten
eventuell Nachweis über den akademischen Titel
falls vorhanden: Polizze der Vorsorgeversicherung (z.B: Wiener Verein)
Foto
Bekleidung